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Anforderungen
Mit der Einführung des Neuen Kommunalen Rechnungswesens
ist eine gesamte Erfassung und Bewertung des gemeinen Vermögens
notwendig. Diese Umsetzung erfolgt in Schleswig-Holstein individuell
in den nächsten Jahren. Ein verbindlicher Termin ist zur Zeit
noch nicht festgesetzt worden.
Durch das Neue, die zeitnahe Umsetzung und durch die mancherorts
personellen Engpässe sind die Kommunen auf besondere Weise
gefordert.
Bisher waren die Arbeitspapiere Nr. 9 zur Systematik der Straßenerhaltung
von der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen
aus dem Jahr 2001 und die Empfehlung für die Einführung
eines Erhaltungs-Management-Systems für Innerortsstraßen
(E-EMI) von 2003 richtungweisend.
Im Dezember 2005 ist vom Innovationsring NKR-SH die Handlungsempfehlung
zur Vermögenserfassung und Bewertung verabschiedet worden.
Demnach ist unter der Kontengruppe 04 sämtliches Infrastrukturvermögen
wie ingenieurtechnische Bauwerke, Straße, Wege und Plätze
selbständig zu erfassen und einzeln zu bewerten.
Unter Berücksichtigung des jeweiligen baulichen Zustandes sind
für die Eröffnungsbilanz die Herstellungs- und Wiederbeschaffungszeitwerte
zu ermitteln und die voraussichtliche Restnutzungsdauer festzusetzen.
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