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Anforderungen

Mit der Einführung des Neuen Kommunalen Rechnungswesens ist eine gesamte Erfassung und Bewertung des gemeinen Vermögens notwendig. Diese Umsetzung erfolgt in Schleswig-Holstein individuell in den nächsten Jahren. Ein verbindlicher Termin ist zur Zeit noch nicht festgesetzt worden.

Durch das Neue, die zeitnahe Umsetzung und durch die mancherorts personellen Engpässe sind die Kommunen auf besondere Weise gefordert.

Bisher waren die Arbeitspapiere Nr. 9 zur Systematik der Straßenerhaltung von der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen aus dem Jahr 2001 und die Empfehlung für die Einführung eines Erhaltungs-Management-Systems für Innerortsstraßen (E-EMI) von 2003 richtungweisend.

Im Dezember 2005 ist vom Innovationsring NKR-SH die Handlungsempfehlung zur Vermögenserfassung und Bewertung verabschiedet worden.

Demnach ist unter der Kontengruppe 04 sämtliches Infrastrukturvermögen wie ingenieurtechnische Bauwerke, Straße, Wege und Plätze selbständig zu erfassen und einzeln zu bewerten.

Unter Berücksichtigung des jeweiligen baulichen Zustandes sind für die Eröffnungsbilanz die Herstellungs- und Wiederbeschaffungszeitwerte zu ermitteln und die voraussichtliche Restnutzungsdauer festzusetzen.


 
Wasser- und Verkehrs- Kontor GmbH - Ingenieurwissen für das Bauwesen
Beratende Ingenieure Torsten Behrend und Christoph Krüger